"Freimachung (DV) im Fenster" ohne Freimachung im Fenster ;-)
Diese dreigeteilten Frankaturhinweise in der Frankierzone, mit den entsprechenden Freimachungen im Fenster sind/waren in den letzten Jahren ja noch für "Altkunden" im Rahmen von nachgeltenden
Übergangsregelungen weiterhin möglich. Wobei aber in den veröffentlichten, jeweils aktuellen "Regel-(Standard-)Dokumenten" der DPAG diese (Alt-) Formen nicht mehr enthalten waren. Ich meine aber, in der letzten Zeit mal gelesen zu haben, dass diese Altreglungen inzwischen nun aber auch ausgelaufen sind bzw. auslaufen werden. Leider finde ich das entsprechende Posting nicht mehr.
Aber bereits in den letzten Jahren ging es bei diesen Formen zum Teil "drunter und drüber", insbesondere in der "Übergangszeit", wenn der Kunde bereits teilweise umgestiegen ist. ;-)
In diesem Fall wurde bei der Erstellung des Katalogs noch ein Klischee mit dem alten Hinweis eingedruckt, wobei sich aber im Fenster absolut keinerlei Teil der eigentlichen Frankatur mehr befindet. Hier hätte also anstatt des (alten) Hinweis-Dreieckes bereits die (neue) Frankierwelle verwendet werden müssen, zumindest würde der eingedruckte Fensterinhalt dazu passen.
Ausschnitt; Katalog (Herbst 2006) der Bettmer GmbH aus Mainz; Eindruck des Hinweises auf eine "Freimachung (DV) im Fenster"
beim Postamt 55252 Mainz-Kastel mit der "Kundennummer" 08550.
Beste Grüße
Thomas