@ Cantus
[#3]Hallo Ingo,
das ist nicht korrekt. "Luftpostleichtbrief" ist lediglich der deutsche Begriff für Aerogramm.
Ein Aerogramm oder Luftpostleichtbrief besteht immer aus einem Papierbogen der nach dem Beschriften gefaltet und verschlossen wird. Er darf keinerlei zusätzlichen Inhalt haben, nicht einmal eine Briefmarke oder ein Antwortschein durfte beigelegt werden. Es ist irrelevant ob ein Aerogramm einen Wertzeicheneindruck hat (dann ist es eine Ganzsache) oder auch nicht.
Was Du in
[#1] zeigst ist ein Luftpostumschlag. Im Gegensatz zum Luftpostleichtbrief wird in den Umschlag die Nachricht eingelegt.
Grüße
Harald