@ HWS-NRW
[#544]Hallo Werner,
bei der Quittung handelt es sich um die Bescheinigung für Gebühren eines Telefongesprächs einer öffentlichen Sprechstelle (1 Gespräch). Beim Blick in die Fernsprechgebührenvorschriften zeigt, daß für die Empfangsbestätigung eine Gebühr von 0,10 RM zu entrichten war.
Glückwunsch zu diesem Beleg.
Gruß
Manfred