@ Lammfell
[#140]Laut den Verfügungen (SBZ) sollten die Zählerstände der Frankiermaschinen festgehalten werden und erst danach durfte die Frankiermaschine weiterverwendet werden. Die entsprechenden Gebührenanteile mussten dann nachentrichtet werden. Die registrierten Maschinen konnten dann die normale Postgebühr einstellen. In der Praxis dauerte diese Registrierung aber längere Zeit, weshalb Zehnfachfrankaturen mit AFS überhaupt vorkommen.
Viele Grüße
Bernhard