@ HWS-NRW
[#621]@ Stefan
[#622]@ Lammfell
[#623]@ Nordluchs
[#624]Hallo Werner,
es ist ein sehr seltener Beleg! Er steckt immer noch in meiner Beobachtungsliste, konnte mich nicht zu einem Kauf entschließen - nun hat sich dies erledigt. ;-)
Diese freigestempelten Aufschriftzettel durften ohne eine zusätzliche Adresse nur mit Genehmigung der Postdirektion verwendet werden, siehe Punkt 4 der BEDINGUNGEN FÜR DIE BENUTZUNG DER ABSENDERFREISTEMPLER der Freistempler Gesellschaft m.b.H. (Ausgabe 1942). Die Nachkriegs-Ausgabe von 1946 ist hier textgleich (statt Reichspostdirektion nur Postdirektion).
Bei nicht vorliegender Genehmigung durfte der Brief nicht angenommen werden.
Viele Grüße
Bernhard