@ Droenix
[#15] Von einer Prüfung light, in Form einer "Vor-" bzw. "Schnellprüfung" halte ich persönlich wenig. Was habe ich davon, dass beim Prüfungsobjekt Reparaturen ausgeschlossen werden können, aber die Marke selbst nicht auf Echtheit geprüft wird?Ich sehe schon Anwendungsfälle. So kann ein Auktionshaus "Schnellprüfungen" in Auftrag geben und schreiben, laut Gutachten von XXX sind keine Reparaturen und angesetzte Teile erkennbar.
Die postgeschichtliche Einordnung des Beleges kann das Auktionshaus selbst machen. Das traue ich Rauhut, Peter Feuser und anderen durchaus zu, die es sich aber nicht leisten können und wollen, irgendeine "Wunder-Super-Prüfmaschine" in ihren Räumen aufzustellen.
Die Portorichtigkeit eines Beleges kann bislang kein Gerät prüfen.