Thema: PPA-Auktion: Umsetzung der als DAC7 bezeichneten EU-Richtlinie in Deutschland
drmoeller_neuss Am: 03.04.2024 15:33:41 Gelesen: 2212# 40@  
@ Holzinger [#37]

Vielleicht habe ich mich etwas unverständlich ausgedrückt:

Meldepflichtig ist laut Gesetz eine Plattform, die folgende Kriterien erfüllt:

"Eine Plattform ist jedes auf digitalen Technologien beruhende System, das es Nutzern ermöglicht, über das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen, die gerichtet sind auf die Erbringung relevanter Tätigkeiten (§ 5) durch Anbieter für andere Nutzer ..."

Die Software muss es ermöglichen, Rechtsgeschäfte abzuschliessen. Nach meiner Interpretation erfüllen dieses Kriterium Plattformen wie ebay und die Philaseiten-Privatauktion. Nach Zeitablauf kommt mit dem höchstbietenden Mitglied ein Kaufvertrag zustande. Du musst diesen durch die Software bewirkten Kaufvertrag erfüllen und abwickeln (von den wenigen, im bürgerlichen Recht vorgesehenen Ausnahmen, wie Irrtum etc. abgesehen).

Anders sieht es bei Seiten mit Listen von Verkaufsangeboten (z.B. ebay Kleinanzeigen) aus. Hier schliesst die Software eben kein Rechtsgeschäft ab, sondern dient nur zur Anbahnung eines Rechtsgeschäftes. Du bist frei, auf eine entsprechende Anfrage überhaupt zu reagieren, den Artikel zu einem anderen Preis abzugeben oder doch nicht zu verkaufen etc. (invitatio ad offerendum)
 
Quelle: www.philaseiten.de
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