Hallo,
ich habe diesen Beleg vorliegen:
Die recht klein gedruckte Angabe
PRINT&MAIL im Werbeklischee läßt mich vermuten, daß es sich beim Anwender dieses Absenderfreistempelgerätes (Maschinenkennung 1D05000164) um den Online-Briefdienst ILSS Print&Mail GmbH Berlin (
http://www.print-and-mail.de/) handeln könnte. Zum Leistungsspektrum dieser Firma gehört u.a. eben auch die Frankierung der Briefe und Übergabe an die DPAG.
So ein reiner Online-Briefdienst ist zwar nun nicht gerade ein ausgesprochener Lettershop oder Frankierservice, sollte doch aber zu den modernen Privat-Briefdienstleistern zählen. Ich frage mich, ob solche Online-Briefdienste auch eine Konsolidiererkennung haben, sie konsolidieren ja auch (im Sinne der modernen Briefkonsolidierung.) ?
Wenn ich denn mit meinen Vermutungen richtig liege, wäre das mein erstes Beleg, auf dem sich ein
Online-Briefdienstleister "zu erkennen" gibt, ich denke auch, das dürfte eher seltener sein.
Gruß
Michael
P.S. Das aufgedruckte "BKK"-Logo und die "muskulöse" Werbung sehen vom Druck her so aus, als wenn diese auch durch die Print&Mail auf den Umschlag "gebracht" wurden.