Also klar; römische Nummer.
Aber nicht klar: Weiterhin Bewertung der gestempelten Marken (als "Gefälligkeitsstempel") oder nicht ?
Den Satz: "Auf die Hintergründe der Entwertung wird in einer Fußnote verwiesen." kann man ja in vieler Hinsicht interpretieren.
Gruß
Reinhard