Thema: Deutsches Reich Inflationsbelege
muemmel Am: 23.02.2015 20:30:22 Gelesen: 3973616# 3796@  
@ dr.vision [#3794]

Moin Ralf,

ein interessanter Beleg, den Du da vorgestellt hast. Aber die Bezeichnung "Drucksachenkarte" ist in diesem Fall nicht ganz korrekt. Vielmehr handelt es sich um eine Postkarte, die als Drucksache gelaufen ist.

Die Versandart "Drucksachenkarte" gab es nur während der Portoperioden 6 und 7, für die ein ermäßigter Tarif galt. Voraussetzung war, dass alles gedruckt oder mit Schreibmaschine geschrieben sein musste. Lediglich Absender- und Empfängerangaben waren handschriftlich erlaubt. Für die von dir vorgestellte Karte wäre dies sogar zutreffend gewesen und der Absender hätte nur 10 Pfennig Porto bezahlen müssen.

Schöne Grüße an die Ostsee
Harald
 
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