Moin zusammen,
heute beginne ich mit einer Reihe von Nachgebühr-Belegen, zunächst einer aus der PP1 (1.7.1906 bis 31.7.1916):
(Datenbank # 7408)Am 13.8.09 versendete Gerichtsvollzieher Möller aus Kirchen (Sieg) diesen Fernbrief (10 Pf) per Nachnahme (10 Pf) und Einschreiben (20 Pf) nach Forchheim.
Bei portopflichtigen Dienstsachen war nur das einfache fehlende Porto nachzuerheben, hier dokumentiert mit dem violetten dreizeiligen Rahmenstempel "Porto- \ Kontrolle \ Pf." nebst Tinten-Signatur und "40". Wie vorgeschrieben wurde der Fehlbetrag "40" mit Blaustift notiert.
Mit Sammlergruß
Werner