@ juni-1848
[#3903]Und hier ist deine Nachportoerklärung nicht zutreffend, denn in der PP 3 galt: Für nicht freigemachte (und so ist es hier- die nicht gültige Germaniamarke zählte nix) Postkarten wird die
doppelte Gebühr nacherhoben. Ergo stimmt hier die Nachportoberechnung nicht.
Gruß Michael