Thema: (?) (1180) Rohrpostbelege
blaujacke Am: 30.04.2015 14:30:11 Gelesen: 1002996# 986@  
@ dr.vision [#985]

Hallo Ralf,

hier der Auszug aus der zu der fraglichen Zeit geltenden Rohrpost-Betriebs-Ordnung von 1885, § 9, der Deine Frage beantwortet:

"XIII. Das Ankunfts-Rohrpostamt versieht sämtliche von ihm zu bestellende oder auf anderem Wege als mit der Rohrpost weiter zu befördernde Rohrpostsendungen sogleich nach dem Eingange mit dem Abdruck seines hierzu gleichfalls bestimmten Rohrpost-Tagesstempels, und zwar werden die Briefe auf der Rückseite, die Karten auf der Vorderseite gestempelt. Mit dem Abdruck des nämlichen Stempels werden alle mit der Rohrpost in Ausfertigung eingehenden Telegramme auf der Verschlußklappe versehen. Ferner sind bei dem Rohrpostamt Nr. 1 (Haupt-Telegraphenamt) die mit der Rohrpost daselbst zur Ab- bz. Weitertelegraphirung eingehenden Telegramme auf der Vorderseite am oberen Rande der Urschriften bz. Aufnahmeblätter an einer freien Stelle mit dem Rohrpost-Tagesstempel zu bedrucken.

Zur Sicherung des rechtzeitigen und pünktlichen Umsetzens der auf Angabe von Viertelstunden eingerichteten Rohrpost-Tagesstempel ist bei den Rohrpostdienststellen ein besonderes Prüfungsbuch (Formular C. 135) in derselben Weise zu führen, wie bei den Postämtern hinsichtlich der Post-Tagesstempel. Für die ordnungsmäßige Führung des Stempel-Prüfungsbuches und für pünktliches Umsetzen der Rohrpost-Tagesstempel bei den Rohrpostdienststellen ist der jeweilig diensthabende Aufsichtsbeamte verantwortlich."

Gruß Uwe
 
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