Auch wenn Sie keine Bierdeckel sammeln, sondern Briefmarken, Münzen oder Ü-Ei-Figuren, könnte dieses Urteil für Sie von Interesse sein:
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Finanzgericht Köln zu eBay Versteigerung: Verkauf von Bierdeckelsammlung ist steuerpflichtig30.04.2015 - Der kontinuierliche Verkauf einer privaten Bierdeckelsammlung über eBay unterliegt der Umsatz- und Einkommensteuer. Dies entschied das Kölner FG. Das Gericht stufte den Bierdeckelverkäufer aufgrund seiner intensiven und langjährigen Verkaufsaktivitäten als Unternehmer und Gewerbetreibenden ein.
(Quelle und weiter lesen:
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/fg-koeln-urteil-14-k-188-13-umsatzsteuer-einkommensteuer-ebay/ )
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Steuerpflicht bei eBay-Versteigerung von BierdeckelnDer Handel mit besonderen Bierdeckeln kann zur Steuerpflicht führen.
Es gibt unzählige Dinge die tagtäglich bei eBay versteigert werden, einerseits durch Privatleute, andererseits durch Gewerbetreibende. In den meisten Fällen unterliegen Privatleute keiner Steuerpflicht aufgrund ihrer Einkünfte aus eBay-Versteigerungen. Es gibt aber auch Fälle, in denen durch solche Versteigerungen richtig viel Umsatz generiert wird. Von der Rechtmäßigkeit einer Steuerpflicht in einem solchen Fall handelt dieser Artikel.
(Quelle und weiter lesen:
http://www.steuerberater.net/steuertipps/steuerpflicht-bei-ebay-versteigerung-von-bierdeckeln_000624.html?pid=26 )
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Das Urteil im Volltext:https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/koeln/j2015/14_K_188_13_Urteil_20150304.html