@ JohannesM
[#14] meiner Ansicht nach trifft das aber auf diese Karte nicht zu, da eine Absenderangabe auch der Beförderung dient, z.B. wenn sie wegen Unzustellbarkeit zurück an den Absender geht.Diese Ansicht hat aber der Postbeamte damals nicht geteilt, denn er hat die Bestimmung in §2, Abs I ernst genommen, in der steht, dass die Absenderangaben auf der linken Seite der Anschriftseite zu stehen haben.
Gruß
wuerttemberger