Thema: Fehlerhafte Frankaturen
Henry Am: 10.11.2008 20:08:32 Gelesen: 10505# 3@  
@ Kalmimaxiss [#2]

Danke für den Hinweis. Da haben wir ja wieder ein Diskussionsthema. Aus der Wikipedia-Notiz ist nur ersichtlich, dass der Brief für den Rücksender kostenfrei war, nicht aber generell. Der Zusender trug das Rückporto.

Aber:

War das nicht nur ein freiwilliges Angebot des Zusenders? Es geht aus dem Artikel nicht hervor, dass er dazu verpflichtet war. Wenn diese Verpflichtung bestand, wo ist sie festgeleget? Oder konnte die Übernahme des Rückportos nicht ausgeschlossen werden? Der Hinweis "Rückantwort" (o.ä.) stellt in diesem Sinne nur einen Hinweis für eine evtl. vorgesehene besondere Behandlung dar.

Wie lief das genau?

fragt
Henry
 
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