Thema: Fehlerhafte Frankaturen
Henry Am: 16.11.2008 17:39:01 Gelesen: 10397# 8@  
@ Kalmimaxiss [#7]

Ich habe mich mit verschiedenen Artikeln auseinandergesetzt, auch mit den Ausführungen der Deutschen Post AG.

Was ich daraus ersehen kann, ist (was Du richtigerweise betonst), dass der Rücksender Briefe mit Vermerk "Antwort" nicht frankieren muss. Was er aber jederzeit tun kann. Nach den Ausführungen der Deutschen Post AG liegt es in der Marketing-Abwägung des Zusenders, ob er die Rückporti selbst voll oder teilweise oder gar nicht übernehmen will. Die Übernahme ist lediglich ein Marketing-Anreiz. Die Rückbeförderung selbst ist in jedem Fall portopflichtig.

Aus philatelistischer Sicht, vertrete ich nun die Meinung, dass es unerheblich ist, wer das Porto entrichtet. Es kommt m.E. alleine darauf an, dass die Beförderung entgeltpflichtig ist. Der Rücksender kann sehr wohl den Brief voll oder teilweise frankieren, will heißen, dass eine Frankatur den Antwortbrief noch nicht "unphilatelistisch" macht.

Richtig ist aber auch Deine Angabe, dass das Strafporto nicht fällig gewesen wäre. Ist allerdings auch nirgends ersichtlich, ob es tatsächlich bezahlt wurde.

Mit philatelistischem Gruß
Henry
 
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