Thema: Kulturgutschutzgesetz: Für den Erhalt des privaten Sammelns
Ursula Kampmann Am: 23.07.2015 12:07:48 Gelesen: 43231# 1@  
Petition für den Erhalt des privaten Sammelns

Die Novellierung des deutschen Kulturgutschutzrechts bedroht mit ihren Regelungen das Sammeln von jeder Form von Kulturgut. Betroffen sind alle, auch die Händler und Sammler von Briefmarken. So wie der Gesetzesentwurf jetzt vorliegt, muss ein Sammler in einem Streitfall für alle Briefmarken, deren Wert über 2.500 Euro beträgt, nachweisen können, wo diese sich 20 Jahre lang aufgehalten haben. Nehmen wir ein konkretes, wenn auch hypothetisches Beispiel: In der kroatischen Regierung ärgert sich ein Beamter darüber, dass in einer Auktion teure Briefmarken aus Zara angeboten werden. Er kann nun einen Antrag stellen, dass diese dem kroatischen Staat zurückerstattet werden müssen. Für diesen Antrag braucht es eine konkrete Beschreibung der Briefmarke (leicht zu machen mit dem richtigen Katalog), eine Versicherung, dass es sich um nationales Kulturgut handle, und eine Versicherung, dass das Stück gestohlen sei. Beweise sind im Gesetz nicht vorgesehen. Wer behaupten möchte, dass Beamte im Ausland dies nicht machen, dem muss ich leider sagen, dass wir in den vergangenen Jahren genug Beispiele für so ein Handeln hatten. Nun kommt die Anfrage an Deutschland, und der Sammler muss gerichtlich klären, ob er für 20 Jahre weiß, wo sich das Stück aufgehalten hat. Wenn er das nicht weiß, droht die entschädigungslose Enteignung sowie natürlich die Kosten des Gerichtsverfahrens. Der Händler, der das Stück in seiner Auktion hatte, kann dann wegen Verletzung der Sorgfaltspflichten zu bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt werden.

Wollen wir wirklich so ein Gesetz?

Dass dazu Sammlungen zu Spezialgebieten als nationales Kulturerbe auf behördliche Initiative eingetragen werden können, so dass die Sammlung als Ganzes bewahrt werden und im Inland verkauft werden muss, ist ebenfalls nicht wünschenswert. Ganz zu schweigen von den Dokumentationspflichten des Sammlers, der kostenlos der zuständigen Behörde eine detaillierte Beschreibung sowie adäquate Fotographien liefern muss.

Das Gesetz enthält noch viele weitere Kritikpunkte, die Im- und Export von Kulturgütern aus Deutschland erheblich erschweren werden. Deshalb unterstützen Sie bitte meine Petition. Sie können mit Ihrem Namen oder anonym unterzeichnen. Der Datenschutz ist gewährleistet.

https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-den-erhalt-des-privaten-sammelns

Bitte helfen Sie, die Petition weiter zu verbreiten. Informieren Sie Ihre Sammlerfreunde! Wenn das Gesetz so in Kraft tritt, wie der Entwurf es vorsieht, wird nicht nur das private Sammeln so eingeschränkt sein, dass es keine Freude mehr macht, es werden auch alle Stücke, die keine lückenlose Provenienz haben, über die Jahre entscheidend an Wert verlieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Ursula Kampmann
 
Quelle: www.philaseiten.de
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