Thema: Kulturgutschutzgesetz: Für den Erhalt des privaten Sammelns
drmoeller_neuss Am: 23.07.2015 14:28:47 Gelesen: 43146# 2@  
Die geplante Novelle definiert, was als "national wertvolles Kulturgut" zu definieren ist. Briefmarken und Briefmarkensammlungen gehören definitiv nicht dazu. Ganzsachen können in Einzelfällen darunter fallen, wenn sie zum Beispiel aus Korrespondenzen oder Archiven stammen. Die blaue Mauritius, sicher das wertvollste Stück aus dem Museum für Post und Telekommunikation in Berlin, habe ich in der Liste der geschützten Kulturgüter nicht gefunden.

http://www.kulturgutschutz-deutschland.de/

Die wesentliche Neuerung ist, dass auch zeitgenössische Kunst erfasst wird, und für die Ausfuhr in den EU-Binnenmarkt die gleichen Regeln zur Genehmigung gelten, wie sie bislang in Deutschland nur für einen Export in aussereuropäische Länder gelten. Deutschland setzt endlich eine EU-Richtlinie und eine Vorgabe der UNESCO um. In den meisten anderen EU-Ländern sind solche Gesetze bereits seit Jahren in Kraft, ohne dass der Auktionshandel zusammengebrochen ist.

Es ist allerdings Tatsache, dass zukünftig der Handel mit Kunstgüter aus "dubioser" Herkunft, zum Beispiel aus dem Nahen Osten, schwieriger sein wird. Die rechtmäßige Ausfuhr muss zukünftig nachgewiesen werden. Wir profitieren übrigens auch davon, wenn Kunstgüter aus deutschen Museen gestohlen werden.

Ja, die Novellierung des Kulturgutschutzrechts bedroht mit ihren Regelungen das Sammeln von antiker Raubkunst. Raubgräber werden es zukünftig schwerer haben, da ihre Kunden in Deutschland nicht mehr ungeschoren davon kommen. Kulturgüter gehören in die Länder, aus denen sie stammen, und nicht an die Orte mit den dicksten Portemonnaies.

Und bei Kunst ist von einer Grenze von 300.000 EUR pro Werk die Rede, ab der das Ausfuhrverbot greifen kann. Natürlich schränkt das neue Gesetz den Handel mit wertvollen Kunstwerken ein. Das betrifft aber nur die Spitzenwerke, die man besser in öffentlichen Museen als in privaten Wohnzimmern sehen möchte. Omas "röhrender Hirsch" kann weiterhin auf ebay auch nach Amerika verkauft werden.

http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/kulturgutschutzgesetz-worum-geht-es-bei-kritik-von-richter-a-1043753.html

http://www.kulturgutschutz-deutschland.de/

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/07/2015-07-15-statement-novelle-kulturgutschutzgesetz.html
 
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