Thema: Kulturgutschutzgesetz: Für den Erhalt des privaten Sammelns
Schwämmchen² Am: 23.07.2015 15:54:53 Gelesen: 43098# 3@  
In China wurde das bereits umgesetzt. Briefmarken vor 1950 dürfen nicht mehr ausgeführt werden.

Wer sich damit an der Grenze erwischen lässt drohen empfindliche Strafen (ca. 15 Jahre Lagerhaft) und Beschlagnahme der Marken.
 
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