Thema: (?) (1180) Rohrpostbelege
blaujacke Am: 18.08.2015 15:09:52 Gelesen: 969549# 1006@  
10 Rpf Rohrpostzuschlag ab 01.08.1927 - wer weiß mehr zu diesem Thema?

Prof. Dr. Krüger schreibt im Rundbrief 189 der FG Berlin ausführlich hierzu. Mir bleiben aber Fragen, die ich in diesem Forum zu klären hoffe.

Mit Vfg. Nr. 295 im Amtsbl. Nr. 66/1927 wurde die bis dahin ausgeschlossene Rohrpostbeförderung von "Sendungen, deren Bestimmungsort außerhalb des Reichspostgebietes liegt," (RPO 1923, § 6) nunmehr zugelassen. Die Ausführungsbestimmung dazu: ""In Berlin und München aufgelieferte Briefsendungen nach dem Ausland, die am Auflieferungsort gegen Zuschlag von 10 Rpf mit der Rohrpost zur Bahnhofs-PAnst befördert werden sollen, sind bei der Annahme mit dem rot zu unterstreichenden Vermerk >in .... durch Rohrpost< zu versehen."

Prof. Dr. Krüger schreibt in seinem Artikel über eine durchgängige, entsprechende Ausnahmeregelung für Sendungen "zum Bahnhof oder zum Flughafen" und kann dies auch mit Postbelegen untermauern. Hat jemand hierfür einen amtlichen Nachweis? Oder war dies nur eine von der Post geduldete Ausweitung der eigentlich für die Auslandspost vorgesehenen Ausnahme?

In der Rohrpostabhandlung auf stampswiki.de heißt es: "Seit dem 22. August 1933 konnten gewöhnliche Briefsendungen mit der Rohrpost in Berlin oder München befördert werden, um den Anschluß an eine Bahnpost zu erreichen, Zuschlag 10 Pf." Als Quellenangabe: Amtsbl. 77/ 31.06.1933. Hat jemand diese Verfügung und kann sie hier abbilden?

In der Rohrpostdienstanweisung von 1934 (wann veröffentlicht und ab wann wirksam?) kann ich erstmals einen Nachweis in § 15, Abs. VII, finden.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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