Heute ein weitere Beleg aus besagter Kiloware:
Brief der Stastsanwaltschaft Braunschweig (24.03.1922) an die Ober-Staatsanwaltschaft Köln bzgl. Auskunftserteilung.
Der Bogen wurde dann gewendet und ging am 30.03.1922 zurück an die Staatsanwaltschaft in Braunschweig.
Portorichtig mit einer Dienstmarke Nr. 32 zu 2 Mark. bzw. Dienstmarken Nr. 26 (10*20 Pfg. = 2 Mark.