Moin,
wenn nure ein Händler mit zweifelhaften Belegen der einzige Aufreger war, man sich sonst über das Essen unterhält, dann war ja wohl alles paletti - sollte man zumindest meinen. Oder wird da vielleicht irgendwas
vergessen, unterschlagen oder für später aufgehoben?
Was die Polster für die Zukunft angeht, gibt es ja im Stiftungsrecht einen kleinen Haken:
Nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 Abgabenordnung [1] ist eine zeitnahe Mittelverwendung zwingend vorgeschrieben. Diese Frist beträgt derzeit (seit der Neufassung von 2013) zwei Jahre - Vulgo: Der als gemeinnützig anerkannte Verein hat bis zum Ablauf des auf den Zufluss folgenden übernächsten Kalender- oder Wirtschaftsjahres Zeit, die Gelder satzungsgemäß zu verwenden. Die Entscheidung, den Beitrag nur soweit als unmittelbar nötig zu erhöhen, ist in sofern konsequent richtig.
Gruss
[1]
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__55.html