Thema: BGH: Abbruch einer Ebay Auktion nur mit wir­k­lich guten Gründen
Richard Am: 29.09.2015 09:33:22 Gelesen: 4471# 1@  
BGH zum Abbruch einer eBay-Auktion Nur mit wir­k­lich guten Gründen

von Pia Lorenz

Der BGH präzisiert seine Rechtsprechung zum Abbruch von eBay-Auktionen. Auch wenn ein solcher, ohne sich schadensersatzpflichtig zu machen, möglich ist, bleibt er schwierig. Eine gefühlte "Unseriösität" des Käufers jedenfalls reicht nicht.

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http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-viii-zr-284-14-ebay-auktion-abbruch-schadensersatz/?utm_medium=email&utm_campaign=LTO-Newsletter+39%2F2015&utm_source=newsletter
 
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