Thema: Kulturgutschutzgesetz: Für den Erhalt des privaten Sammelns
mljpk Am: 28.10.2015 11:38:14 Gelesen: 39955# 33@  
@ Reinhard Fischer [#32]

Sehr geehrter Herr Dr. Fischer,

erfreulich dass Sie als Vertreter der Philatelie von der Versteigererseite anwesend waren. Dies wurde aus dem Protokoll nicht klar, ich bitte daher um Nachsicht, diesen Umstand nicht erwähnt zu haben. Es bleibt aber bedauerlich, dass kein Interesse bei den anderen Verbänden bestand.

Sie erwähnen, dass in der Gesetzesbegründung eine Klarstellung zur Befreiung von Ausfuhrnachweisen erfolgen soll. Im Referentenentwurf steht jedoch auf Seite 50, Ziff.5, letzter Absatz: "... Können keine gültige Ausfuhrgenehmigung oder sonstige Belege für die rechtmäßige Ausfuhr vorgelegt werden, soll das jeweilige Kulturgut als unrechtmäßig verbracht gelten und ist an den Herkunftsstaat zurückzugeben."

Auf Seite 101, zu § 30 findet sich auch kein klarstellender Hinweis dazu, dass bei Nichtausfertigungen von Ausfuhrnachweisen im Herkunftsstaat eine Ausnahme von der Nachweispflicht gelten soll.

Es ist festzuhalten, dass diese Aussagen "Kulturgut" generell betrifft, also nicht nur nationale wertvolles Kulturgut, also auch generell Briefmarken betrifft. Es ist weiterhin eine generelle Dokumentationspflicht für jedes Kulturgut herauszulesen. Dies hätte nach meinem Textverständnis zur Folge, dass zumindest ein Mindestnachweis, etwa in Form eines Gesetzestextes, eines Rechtsgutachtens o.ä., dazu erforderlich ist, dass das betreffende Kulturgut im Herkunftsstaat keiner Ausfuhrgenehmigung bedarf. Von einer Erleichterung oder "Selbstverständlichkeit" also an dieser Stelle der Begründung keine Spur. Mithin wurde die Zusage nicht eingelöst und ein Aussenstehnder der mit dem Gesetz und der Begründung arbeiten muss, hat hier von einer bestehenden Nachweispflicht zumindest darüber auszugehen, dass etwa die Briefmarke aus Brasilien im Herkunftsstaat keiner Ausfuhrgenehmigung bedarf. Eine sehr aufwendige Lösung für den Massenmarkt Briefmarken. Vielleicht können die Gedanken bei der Stellungnahme gegenüber der Parlamentariern helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Jens
 
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