Thema: Kulturgutschutzgesetz: Für den Erhalt des privaten Sammelns
mljpk Am: 05.11.2015 15:22:25 Gelesen: 39645# 36@  
@ Reinhard Fischer [#35]

Sehr geehrter Herr Dr. Fischer,

§ 30 wurde in der Tat weder im Wortlaut noch in der Gesetzbegründung im Abgleich des Regierungsentwurfes mit dem Referentenentwurf geändert. Auch der Verweis auf die Meldepflicht beim Import aus einem Staat ausserhalb der EU nur bei einem bestehenden Genehmigungsbedarf im Ursprungsstaat hilft nur begrenzt weiter, da es dennoch bei der grundsätzlichen Dokumentationspflicht gerade darüber bleibt, dass KEINE Genehmigung erforderlich ist, um etwa bei stichprobenkontrollen durch den Zoll eine fehlende Anmeldepflicht darzulegen.

Hier wäre zumindest noch ein Hinweis in der Gesetzesbegründung hilfreich, dass für den "Negativnachweis" die Aussagen in der geplanten Datenbank zur Rechtslage in den verschiedenen Staaten ausreichend ist (die auch vom kontrollierenden Zöllner eingesehen werden kann).

Bezüglich sonstiger Änderungswünsche ist es nach meinen - begrenzten - Erfahrungen hilfreich, wenn man sich direkt an die Fachpolitiker der im Bundestag vertretenen Parteien wendet, und dabei ähnlich dem Regierungsentwurf gleich fertige alternative Gesetzesformulierungen mit entsprechenden Begründungen vorlegt, da dies dort die Arbeit vereinfacht und an die "technische" Denke angepasst ist. Zur Begründung der Änderungswünsche sind konkrete, lebensnahe Beispielsfälle hilfreich. Was nach dem Protokoll in der Anhörung von der Münzseite vorgebracht wurde, war leider, vorsichtig formuliert, nicht sehr geradlinig und evtl. auch etwas zu sehr händlerlastig und wenig aus der Sicht der betroffenen "Lieschen Müller" bzw. 08/15-"Bruno Briefmarkensammler" wie meiner Person dargestellt, der aber ebenso betroffen, und ggf. auch überfordert und verunsichert ist. Siehe die hiesigen Aussagen und Spekulationen.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen viel Erfolg, für den Briefmarken"massen"markt noch Erleichterungen, Ausnahmen oder zumindest Klarstellungen zu erreichen, da auch ich wenig davon angetan wäre, bei meinen gelegentlichen Tauschgeschäften mit Drittstaaten zu zwar alten, aber dennoch Allerweltsmarken für den Fall der Fälle die Rechtslage in den Drittstaaten prüfen zu müssen oder dies vom Tauschpartner zu verlangen bzw. mich überhaupt für den Fall einer Stichprobe auf Wertdiskussionen einlassen zu müssen.

Bei Antiken oder der großen Kunst mag dies für die einzelnen Objekte leistbar und nachvollziehbar sein, aber bei zigtausenden von Briefmarken im Tausch- und Handelsverkehr? Hier wird leider aus meiner Sicht die schlichte, und insbesondere verhältnismäßige Möglichkeit vertan, sich durch die Beibehaltung des Listenprinzips bei Briefmarken konventionskonform zu verhalten, und allein bei den im Fokus stehenden Objekten das Kategorienprinzip anzuwenden.

Hier darf aber aus meiner Sicht der schwarze Peter nicht auf die, ohne Fachkenntnisse dastehende Politik abgestellt werden, sondern ist dieser die Marktkenntnis durch eine direkte Intervention der Fachverbände bei den Fraktionen zu vermitteln (was wahrscheinlich bereits im Gange ist). Letztendlich können sich die Parlamentarier so auch gegenüber der Regierung durch eigene Verbesserungsvorschläge und Detailkenntnisse profilieren und Bürgernähe hineinbringen.

Mit freundlichen Sammlergrüßen
Jens
 
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