@ Magdeburger
[#4663]Hallo Ulf,
nicht ganz richti g- es sind 2 Paraphen, so wie es eigentlich auch vorgeschrieben, aber selten praktiziert wurde. Einmal hatte der annehmende Schaltebeamte zu signieren, ein zweites Mal ein Zeuge, sprich ein zweiter Postler.
Gruß Michael