Postsache als Nachgebühr-Beleg
Mit dieser Postsache vom 11.03.1983 wurde über den Umweg des Nachgebühreinzuges eine Gebühr von 3,00 DM für die Erledigung einer Anfrage erhoben.
Wenn ich das Michel Postgebührenhandbuch richtig deute, handelt es sich um die Gebühr für eine Adress-Nachforschung.
Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen