Hallo,
nachfolgend eine Zeitungssache von Danzig, vom 31.8.1923. Freigemacht wurde das Stück mit insgesamt 2500,- Mk.
Die Frage lautet natürlich, ob diese Gebühr von 2500,- Mk korrekt ist. Im Deutschen Reich galt zu diesem Zeitpunkt bereits eine Gebühr von 10.000,- Mk.
Da es in Danzig wohl ein ziemliches Wirrwarr bezüglich der Gebühren in diesem Zeitraum gegeben hat, wollte ich wissen, ob jemand die Gebühren für Zeitungssachen aus diesem Zeitraum anhand amtlicher Bekanntmachungen belegen oder widerlegen kann.
Grüsse
philast