Thema: Nachnahmebelege
doktorstamp Am: 19.12.2008 12:18:06 Gelesen: 170594# 8@  
@ ladycroft78 [#53]

Zum Dienstzweig Nachnahme ist die Literatur recht spärlich.

Der mir bekannte älteste Beleg stammt aus dem Jahre 1754 und dieser ist aus Württemberg nach Leipzig gerichtet. Zu jener Zeit hiess es Postvorschuß, bis 1848 oder so (Daten ohne Gewahr) war es nur von Behörden in Gebrauch zu nehmen.

So oder so um dieser Zeit war das System dann der Öffentlichkeit freigestellt, auch mit einer Umbennenung in Auslagen. (Hier gibt es die sogenannten "Nierenstempel"). Form und Vielfalt hiervon ist erfaßt.

Mit Freigabe an die Öffentlichkeit stieg auch die Zahl von Betrugsfällen.

1874-1878 Verwendung der Auslagen Etiketten (Rechteckig in purpur, mehrere Arten bekannt.

Ab 1.10.1878 Umbenennung in Nachnahme, auch mit einigen Änderungen in der Handhabung des Dienstes. (Es gibt hierzu eine Reihe Postverordnungen.

Die orange farbigen dreieckigen Etiketten gibt es erst ab 1908.

Die Gebühr (Inland) besteht immer aus mindestens Porto + Vorzeigegebühr, hinzu können manchmal andere Leistungen in Anspruch genommen werden. (Einschreiben (Pflicht fürs Ausland) Eil-, Dringend, usw. Rohrpost war ausgeschlossen.)

Die Michel Postgebühren Handbuch ist schon eine Hilfe hierzu.

mfG

Nigel
 
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