Deutschland beschränkt Handel mit Münzen, Briefmarken, GemäldenVon Christian Bauschke, Rechtsanwalt in Berlin und spezialisiert auf das Kunstrecht
Das neue Kulturgutschutzgesetz bedeutet für Kunsthändler und Sammler eine raffinierte Art der finanziellen Repression. Eigentümer müssen signifikante Wertverluste hinnehmen. Der Staat forscht seine Bürger aus und könnte dadurch ermittelte Objekte dann selbst billiger erwerben – ohne die Eigentümer für den Verlust zu entschädigen.
(Quelle und ausführlich weiter lesen:
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2015/12/28/deutschland-beschraenkt-handel-mit-muenzen-briefmarken-gemaelden/ )