Thema: (?) (203) Kriegsgefangenenpost
Stempelwolf Am: 30.12.2008 20:39:30 Gelesen: 253201# 47@  
@ Hermes [#46]

Hallo Hermes,

nach langem Suchen habe ich jetzt diese Erklärung gefunden:

Zum Zusatz "FA":

Im Briefverkehr der Kriegsgefangenen war mit Erlaß vom 11. November 1914 geregelt, daß aus Gründen der Sicherheit die Absendung der Briefe der Kriegsgefangenen erst 10 Tage, nachdem sie geschrieben sind, erfolgen sollte. Die Überwachung dieser vorgegebenen Frist war allerdings in der Praxis aus verschiedenen Gründen nicht immer möglich. Daher folgte am 11. Januar 1915 ein Befehl des Kriegsministeriums, die Kriegsgefangenenpost vor der Weitergabe mit einem Stempel zu versehen, der den Ablauf der zehntägigen Frist sofort erkennen ließ. In diesem Stempel musste der Vermerk F.A. enthalten sein. F.A. bedeutet: "Frist abgelaufen".

Quelle: http://www.arge-deutsche-geschichte.de/neuzeit/oflag-trier.

Beste Grüße
Wolfgang
 
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