Thema: (?) (35) Bund Nachentgelt Label der Post
DL8AAM Am: 25.01.2016 15:00:41 Gelesen: 33884# 13@  
@ drmoeller_neuss [#12]

Auch im zweitem Fall kann man ohne weitere Informationen von Seiten einer Privatfirma rechtlich keinen 'anerkannten' Betrugsversuch als bewiesen annehmen und deshalb den Empfänger "bestrafen" (gut der kann die Annahme verweigern, dann zahlt der Absender). Der Versender könnte theoretisch ja auch nur einen Irrtum "begangen" haben. Er hätte eine echte postfrische, fehlverklebte und bisher nicht verwendete Marke abtauen und so verwenden wollen. Das darf er zwar gemäß den AGB der Post nicht (nicht verwendete "unbrauchbare" Marken muss und kann er umtauschen), aber ob hier ein nur ein minder schwerer Irrtum vorliegt dürfte, schwer zu entscheiden sein.

Ein entsprechender Vorsatz gemäß dem Passus "gefälschten und/oder manipulierten Briefmarke frankierte Einzelsendung oder wenn der Absender nachweislich das Entgelt nicht oder nicht vollständig entrichten will" kann man nicht ohne weitere Informationen voraussetzen. Die Marke ist ja weder gefälscht, noch manipuliert (abtauen und verkleben dürfte keine Manipulation darstellen, oder? Zumindest ein großens "hmmm"!), noch will er in diesem Fall "nachweislich das Entgelt nicht oder nicht vollständig entrichten". Einen wörtliche Verweis "Betrugsversuch" bzw. auf den § 263 StGB findet man (sicherlich bewusst) nicht in den AGB, den sollte auch nur ein Richter 'rechtsfest' bestätigen. Also wäre das maximal eine reine Vertragsstrafe gemäß AGB und ob die hier greift, dürfte (in meinen Augen) erst einmal zweifelhaft sein. Das wäre bei (selbst) gefälschten oder manipulierten (z.B. ich schreibe vor die 70 Cent eine 1 etc.) eindeutiger.

Gruß
Thomas
 
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