Thema: (?) (35) Bund Nachentgelt Label der Post
Tech-Nick Am: 23.02.2016 15:57:11 Gelesen: 31128# 24@  
@ juni-1848 [#23]

Steht eigentlich alles in der Broschüre "Leistungen und Preise" - Stand: 01.01.2016.

Seite 98:

Die richtige Briefmarke

Briefe und POSTKARTEN dürfen nur mit gültigen Briefmarken frankiert werden.

Gültig sind alle seit 2002 herausgegebenen Briefmarken mit dem Aufdruck „Deutschland“ sowie die 2000/2001 erschienenen Briefmarken mit Doppelnominal (Auszeichnung in Pfennig und Euro).

Briefmarken ohne Stempelabdruck, die aufgedruckt oder bereits verklebt waren und dann aus Briefumschlägen oder POSTKARTEN ausgeschnitten wurden, dürfen nicht dazu genutzt werden, Sendungen zu frankieren.

Unbrauchbar gewordene Briefmarken tauschen wir Ihnen in den meisten Filialen der Deutschen Post bis zu einem Betrag von 50 € gerne gegen postfrische gleichwertige Briefmarken um, bereits verklebte Briefmarken aber nur zusammen mit den dazugehörigen Briefumschlägen bzw. POSTKARTEN.

Verdorbene Briefmarken mit einem Portowert über 50 € senden Sie bitte an:

Deutsche Post AG, Niederlassung Privatkunden/Filialen,Versandzentrum Philatelie, Retourenstelle, Franz-Zebisch-Str. 15, 92637 Weiden. Dies gilt auch für einen unbrauchbar gewordenen PLUSBRIEF oder eine PLUSKARTE. Dafür erhalten Sie eine Briefmarke in Höhe der Frankierung des PLUSBRIEFS bzw. der PLUSKARTE.

Den Umschlags- bzw. Kartenanteil können wir leider nicht vergüten. Werden Sendungen nicht oder unzureichend frankiert, gehen sie zur Ergänzung der Frankierung an den Absender zurück. Stehen dem betriebliche Gründe entgegen, werden die Sendungen an den Empfänger weitergeleitet, bei dem wir dann das fehlende Porto sowie ein Einziehungsentgelt, zusammen sog. Nachentgelt, für den zusätzlichen Aufwand erheben. Verweigert der Empfänger die Annahme, muss der Absender das Nachentgelt bezahlen.

Damit dürfte doch alles klar sein, oder?
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/6299
https://www.philaseiten.de/beitrag/122533