@ HEFO58
Hallo Helmut,
bei deinem Beleg hat der Absender am Ablöseverfahren teilgenommen, d.h. daß die Reichsbehörde, von der der Brief stammt, Sendungen eben nicht einzeln frankieren mußte, sondern pauschale Beträge für einen festgelegten Zeitraum bezahlte.
Dazu wurde zunächst das durchschnittliche Postaufkommen der betreffenden Behörde ermittelt und dann der zu zahlende Betrag festgesetzt. Sendungen dieser Behörden mußten den Stempel
Frei durch Ablösung Reich tragen, außerdem zeigen sie oft einen Siegelstempel der Behörde, wie auch dein Brief. Dieses Ablöseverfahren wurde erst am 01.10.1923 wirksam.
Mit Markenmangel hat das ganze also nichts zu tun. Die Prüfung wäre wohl nicht nötig gewesen, soweit ich weiß, werden solche Beleg eher nicht gefälscht.
Wikipedia weiß auch was dazu:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gebührenablösung
Beste Grüße,
Christoph