Was dringend geändert werden sollte, sind die Abführungen der Beiträge an die Landesverbände und an den Bundesverband bei Mehrfachmitgliedschaften. Eine Person kann zwar in verschiedenen Vereinen Mitglied sein, aber nur einmal in den o. g. Verbänden. So sollte nur ein Beitrag an den BDPh und ein Beitrag an den jeweiligen Landesverband abgeführt werden.