Thema: Antrag des WPhV zum LV-Tag am 07.04.18: Austritt des LV Südwest aus dem BDPh !
Richard Am: 01.04.2016 09:18:02 Gelesen: 229252# 163@  
@ WPhV Stuttgart [#94]

Weil der BDPh die Arge-Direktmitgliedschaft im Jahr 2015 in irgendwelchen Hinterzimmern wie und mit wem auch immer hingemauschelt hat und seither auch nichts zur Klärung bei seinen Ortsvereinen beigetragen hat, kann man nur davon ausgehen, dass es ab sofort Arge-Direktmitgliedschaften für Jedermann für 15 € p.a. gibt.

@ WPhV Stuttgart [#149]

Aber anscheinend hat niemand hier ein Problem damit, dass der BDPh still und heimlich ohne jegliches Mandat im Jahr 2015 die Option Arge-Direktmitgliedschaft eingeführt hat.

- Wie, von wem und wann wurde die Arge-Direktmitgliedschaft beschlossen?
- Wie, von wem und wann wurden die Landesverbände über diesen Beschluss der Arge-Direktmitgliedschaft informiert?
- Wie, von wem und wann wurden die Ortsvereine über die Arge-Direktmitgliedschaft informiert?

Bei diesen einfachen drei Fragen gähnende Leere und keine Antworten weit und breit...

Wenn hier jemand ein mangelhaftes Demokratie-Verständnis hat, zweifelhafte Beschlüsse durchpeitscht, seine Mitglieder in Entscheidungsprozesse nicht einbindet - dann ist das doch der BDPh und sicherlich nicht der WPhV!


Aufgedeckt: Die Wahrheit über die Hinterzimmer Mauschelei des BDPh

In den letzten Tagen habe ich bereits intensiv versucht zu ermitteln, inwieweit die Beschlüsse zur Arge-Direktmitgliedschaft des BDPh zustande gekommen sind. Dazu waren eine Reihe von Telefonaten und Mails notwendig. Meine Quellen halte ich für äusserst glaubwürdig, werde sie aber hier nicht offenlegen.

(1) Das Thema nicht gemeldeter Mitglieder in den Arbeitsgemeinschaften wird bereits seit über 20 Jahren im Bundesvorstand und Verwaltungsrat diskutiert. Durch die Auflösung von Vereinen (die meisten, weil sie keinen Vorstand finden), wurde das Problem immer drängender. In 2014 kam es dann in Absprache mit den Landesverbänden als Vertreter der BDPh-Vereine zu einstimmigen Entscheidungen im BDPh Vorstand und Verwaltungsrat.

(2) In der Bundesvorstandssitzung im Dezember 2014 wurde die Diskussion und das Ergebnis im Verwaltungsrat von seinem Vorsitzenden Werner Müller, der die Sitzung leitete, vorgetragen. Müller ist seit dem 23.2.2014 Vorsitzender des Verwaltungsrats und war vorher bereits Verwaltungsratsmitglied als Landesvorsitzender NRW. Daraufhin wurde die Neuregelung der Arge-Beiträge vom Bundesvorstand zum 1.1.2015 in Kraft gesetzt.

(3) Da es um den Beitrag von ArGe-Mitgliedern geht, hat der BDPh alle ArGen im Januar 2015 angeschrieben und über die Neuregelung informiert. In seinem Bericht für die Hauptversammlung 2015 in Gotha, veröffentlicht in dem entsprechenden Berichtsheft, welches vor der Hauptversammlung auslag und das jeder Verein anfordern konnte und kann, hat der BDPh Vizepräsident Alfred Schmidt die Neuregelung ebenfalls erwähnt.

(4) Entscheidungen des BDPh Vorstands bedürfen nicht der Zustimmung des Verwaltungsrats. Wenn es jedoch um für die Landesverbände wesentliche Dinge geht, u.a. Beitragsstrukturen und Beitragshöhen, dann wird gemeinsam diskutiert und gemeinsam entschieden. So auch zur Arge-Direktmitgliedschaft. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats, Werner Müller, ist bei allen Sitzungen des BDPh Vorstands anwesend und informiert anschliessend die übrigen Verwaltungsratsmitglieder.

(5) Die Landesverbände entscheiden dann selbständig, welche der Informationen aus dem BDPh Vorstand und Verwaltungsrat sie an ihre Mitglieder, also die im jeweiligen Landesverband angeschlossenen Vereine, weitergeben. Wenn im Landesverband Südwest die Informationen zur Arge-Direktmitgliedschaft nicht an die Vereine weitergegeben werden, liegt die Verantwortung beim Vorstand des Landesverband und nicht beim BDPh Bundesverband. Der Landesvorsitzende Peter Kuhm war lt. Protokoll bei der entscheidenden Sitzung im Dezember 2014 persönlich anwesend.

Die Hauptversammlung am 30.4. in Freiburg bietet Gelegenheit, den Landesvorstand oder das teilnehmende Mitglied des Bundesvorstands zu befragen.

Soweit das Ergebnis meiner Ermittlungen, mit denen auch die vom WPhV gestellten Fragen beantwortet werden können:

- Wie, von wem und wann wurde die Arge-Direktmitgliedschaft beschlossen?

Die Arge Direktmitgliedschaft wurde am 2. November 2014 vom Verwaltungsrat des BDPh und am 13.12.2014 vom Bundesvorstand des BDPh beschlossen.

- Wie, von wem und wann wurden die Landesverbände über diesen Beschluss der Arge-Direktmitgliedschaft informiert?

Alle Landesverbände waren bei der Sitzung durch ihre Vorsitzenden anwesend und haben der Arge-Mitgliedschaft zu 100 % selbst beschlossen.

- Wie, von wem und wann wurden die Ortsvereine über die Arge-Direktmitgliedschaft informiert?

Antwort auf diese Frage müssen die Landesverbände geben, die Namen der damals anwesenden Verwaltungsrats Mitglieder (in der Regel die selben Vorstände wie derzeit) sind auf der Seite http://www.bdph.de/index.php?id=164 zu finden.

Den WPhV bitte ich seine Frage mit dem Vorsitzenden des Landesverbandes Südwest Peter Kuhm zu klären und dann die Antwort hier ins Forum einzustellen. Selbstverständlich können auch die Vorsitzenden aller anderen Landesverbände befragt werden, ob sie die Informationen der Arge-Direktmitgliedschaft an ihre Mitglieder (Vereine) weitergegeben haben oder ob und warum sie dies im Einzelfall unterlassen haben.

Es ist Aufgabe des BDPh Vorstands, den Verwaltungsrat als Vertretung seiner Mitglieder (Landesverbände) zu informieren, Aufgabe der Landesverbände, seine Mitglieder (Vereine) zu informieren und Aufgabe der Vereinsvorsitzenden, die Vereinsmitglieder zu informieren.

Sollte ich mich bei dem einen oder anderen Punkt geirrt oder etwas nicht korrekt wiedergegeben haben, bitte ich um Korrektur.

Schöne Grüsse, Richard
 
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