Thema: Der BDPh und seine Arbeitsgemeinschaften - eine gemeinsame Zukunft ?
Helma Janssen Am: 07.04.2016 18:26:02 Gelesen: 16188# 28@  
Die Anbindung der Arbeitsgemeinschaften über die Bundesstelle gibt es seit über 20 Jahren und hat überhaupt nichts mit Finanzen zu tun. Damals war es wohl der Wunsch mancher Arbeitsgmeinschaften, wie die Vereine an den BDPh angeschlossen zu sein.

Ich gebe zu, das ganze mit den Argen zu verstehen, ist nicht einfach. Es gibt 3 Arten der Anbindung der Arbeitsgemeinschaften an den BDPh:

1. Über den Verband philatelistischer Arbeitsgemeinschaften (VPhA): Der Verband wurde 1994 gegründet und ist, soweit ich es sehe, das Ergebnis des Wunsches der ArGen. Der VPhA ist als Verband dem BDPh beigetreten und ist ein Mitgliedsverband. Seine Mitglieder werden dem BDPh gemeldet wie die Mitglieder bei den anderen Mitgliedsverbänden.Im VPhA sind ca. 40 ArGen Mitglied.

2. Über einen Landesverband: Es gibt ArGen, die sind direkt als Verein in einem Landesverband und werden wie die Vereine in den Landesverbänden behandelt. Die Verbände melden die Mitglieder wie die anderen Vereinsmitglieder.

3. Über den Bundesstellenleiter: Eine Vielzahl der ArGen ist aus verschiedenen Gründen nicht Mitglied im VPhA. Diese Argen sind über den Bundesstellenleiter angebunden. Mit jeder Arbeitsgmeinschaft git es darüber einen Vertrag. Diese ArGen sind nicht Mitglied im BDPh.

Ergo, der VPhA ist ein Mitgliedsverband und somit durch die Satzung gedeckt. Die ArGen in den Landesverbänden sind Mitglieder der Landesverbände und ebenfalls über die Satzung gedeckt. Die Argen, die an der Bundesstelle angebunden sind, sind keine Mitglieder und daher auch nicht von der Satzung betroffen. Die Satzung braucht deshalb nicht geändert werden.

Vielleicht hilft das ein bisschen zum Verständnis.

Herzliche Grüße
Helma
 
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