Thema: Antrag des WPhV zum LV-Tag am 07.04.18: Austritt des LV Südwest aus dem BDPh !
Richard Am: 20.04.2016 09:28:53 Gelesen: 223746# 191@  
Hinterzimmer Mauschelei beim WPhV ? Sind die Stuttgarter HV Beschlüsse nichtig (unwirksam) ?

Der WPHV schreibt immer wieder gerne über die Hinterzimmer Mauschelei, mit der angeblich Beschlüsse des BDPh zustande gekommen sein sollen.

Interessant ist, wie transparent und offen gegenüber seinen Mitgliedern die Beschlüsse des WPhV zustande gekommen sind. Eine kurze Zusammenfassung mit den wesentlichen Aussagen aus den verlinkten Beiträgen:


@ [#285]

Bekanntgabe des Beschlusses der WPHV Hauptversammlung:

Der Württembergische Philatelistenverein Stuttgart 1882 e.V. hat auf seiner JHV am 03.03.2016 mit deutlicher Mehrheit beschlossen, einen Antrag zum "Austritt des Landesverbandes Südwestdeutscher Briefmarkensammlervereine e.V. (LV Südwest) aus dem BDPh zum nächstmöglichen Zeitpunkt" auszuarbeiten und beim LV Südwest einzureichen.

Dieses ist erfolgt und der LV Südwest hat heute zugesichert, dass dieser Antrag auf dem LV Südwest-Tag am 30.04.2016 zur Diskussion/Abstimmung gestellt wird!

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@ [#321]

Auskunft des WPHV über die Beschlüsse seiner Hauptversammlung:

JHV am 03.03.2016 in Stuttgart:

- Einstimmige Entlastung des Vorstands für seine Vereinsarbeit in 2015
- Neuwahl Erster und Zweiter Vorsitzender
- Erster Vorsitzender (in geheimer Wahl!): 11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
- Zweiter Vorsitzender: 12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
- Antrag zum Austritt des LV Südwest aus dem BDPh: 11 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen

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@ [#104]

Frage von Richard an den WPHV:

(2) Gab es einen schriftlichen Antrag des WPhV, der vor der Mitgliederversammlung [des WPhV] allen oder den wenigen Mitgliedern zugegangen ist ? Kann ich bitte den Wortlaut dieses Antrags zur eigenen Meinungsbildung und der von interessierten Mitgliedern erhalten ?

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@ [#108]

Antwort des WPHV:

Warum forderst Du vom WPhV Transparenz in seinen Entscheidungsangelegenheiten? [...] Der WPhV muss sich nicht vor Dir oder dem BDPh in seinen getroffenen Entscheidungen rechtfertigen, sondern nur vor seinen Mitgliedern!

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Inzwischen kommen von Mitgliedern des WPhV die Antworten auf die Frage in Beitrag [#104] bei uns an, wie dieser Beschluss zustande gekommen ist:

Der "Antrag zum Austritt des LV Südwest aus dem BDPh: 11 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen" stand überhaupt nicht in der Einladung zur Hauptversammlung.

Damit wird auch deutlich, warum ausser den sieben Funktionsträgern (Vorstand und Beirat) nur weitere 6 Mitglieder an der Hauptversammlung teilgenommen haben. Es sieht ganz so aus, dass eine ausreichend breite Information des WPHV im Vorfeld seiner Hauptversammlung vermieden wurde. Dies ist keine deutliche Mehrheit beim WPhV, sondern eine (Zitat WPhV:) Mauschelei in irgendwelchen Hinterzimmern.

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Was der Gesetzgeber verbindlich regelt, ist im BGB zu lesen:

Nichtigkeit [1] von Beschlüssen der Mitgliederversammlung bei unzureichender Einberufung zur Mitgliederversammlung

Was sagt das Gesetz?

In § 32 Abs. 1 Satz 1 BGB ist geregelt, dass die Angelegenheiten des Vereins, soweit sie nicht vom Vorstand oder anderen Organen zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in der Versammlung der Mitglieder zu besorgen sind. § 32 Abs. 1 Satz 2 BGB lautet sodann wie folgt:

„Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird.“

Dies bedeutet, dass in der Einladung diejenigen Tagesordnungspunkte, über die in der Versammlung abgestimmt werden soll, so genau zu bezeichnen sind, dass die Vereinsmitglieder erkennen können, „worum es geht“. Die Vereinsmitglieder sollen sich auf die Versammlung vorbereiten können, bzw. entscheiden können, ob der oder die Tagesordnungspunkte für sie von solcher Bedeutung sind, dass sie an der Versammlung teilnehmen oder fernbleiben.

(Quelle und weitere Informationen: Rechtsanwalt Harald Richter, Kanzlei Dr. Hartl & Kollegen, Rechsservice des BLSV,

http://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/vereine/recht/2009_04_allg_recht_mitgliederversammlung_nichtige_beschluesse.pdf )
 
Quelle: www.philaseiten.de
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