Thema: Antrag des WPhV zum LV-Tag am 07.04.18: Austritt des LV Südwest aus dem BDPh !
WPhV Stuttgart Am: 20.04.2016 10:14:34 Gelesen: 223997# 192@  
@ Richard

Danke für die juristische Aufbereitung und Bewertung zum Zustandekommen des WPhV-Antrags.

Die "Hinterzimmer-Mauschelei", die Du dem WPhV vorwirfst, passt jedoch u.E. nicht ganz: So hat der WPhV-Nervtroll "Rumpelstilzchen" am 02.04.2016 bereits öffentlich im Bund-Forum den dortigen Usern folgendes mitgeteilt:


[..] Zur vorgebrachten Kritik in diesem Beitrag [gemeint ist ein vorheriger Beitrag, in dem die Erfolgsaussichten des WPhV-Antrags bezweifelt werden - Anm. d. Verf.] muss man die Chronologie kennen:

Anfang 2015 erfuhr der WPhV von den Arge-DM.

Darauf hin hat ein Nervtroll "Rumpelstilzchen" das BDPh-Forum mit Beiträgen so kirre gemacht, dass anscheinend der BDPh die Einführung dieser Arge-DM zurückgenommen hat (zu hoher Verwaltungsaufwand, hieß es im Rundbrief vom Mai 2015 der Arge Württemberg).

Daraufhin war das Thema erledigt und erst durch Zufall erfuhr der WPhV im BDPh-Forum am 17.02.2016 http://www.bdph.de/forum/showthread.php?16109-Arge-Mitgliedschaft-und-BDPh-Beitrag&p=139078&viewfull=1#post139078, dass doch die Arge-DM eingeführt wurden und die Mai-Aktion lediglich ein Ablenkungsmanöver war. Der Erste Vorsitzender des WPhV kündigte daraufhin öffentlich in dem BDPh-Forum an, dass damit eine "rote Linie" überschritten worden ist, dass also Konsequenzen zu erwarten sind.

Die Einladungen zur JHV am 03.03.2016 waren leider zu diesem Zeitpunkt schon verschickt, so dass der WPhV-Antrag "Austritt des LV aus dem BDPh" nicht mehr explizit auf die Tagesordnung genommen werden konnte. Daher wurde der Antrag ohne eigenen TOP auf der JHV diskutiert und beschlossen. Vier Wochen Einspruchsfrist sind herum und meines Wissens liegt kein Einspruch von einem Mitglied zu diesem Beschluss vor. Sollte unerwarteterweise dennoch ein Einspruch kommen und Recht erhalten, dann kommt dieser Antrag in überarbeiteter und optimierter Form auf der nächsten JHV 2017 auf die Tagesordnung und es kann angesichts der Leistungsträger des WPhV von einem Beschluss ausgegangen werden.

Ebenso konnte angesichts des skizzierten engen Zeitfensters der WPhV-Antrag auch nicht mehr als eigenständiger TOP in die Tagesordnung des LV-Tags untergebracht werden. Seitens des LVs wurde jedoch mündlich zugesichert, dass jeder OV in Südwest diesen Antrag zeitnah (d.h. nur Tage nachdem der LV den Antrag erhalten hat) bekommen wird, so dass jeder OV ausgiebig Zeit hat, mit seinen Mitgliedern darüber zu diskutieren bzw. auf den anstehenden JHVs sogar darüber zu beschliessen. Vor einer Woche hat der WPhV allen OVs in Südwest, deren E-Mail auf der Homepage des LV zu entnehmen war, per E-Mail den Antrag ebenfalls zugeschickt verbunden mit der Bitte, am LV-Tag teilzunehmen bzw. sich dort von einem OV ihres Vertrauens vertreten zu lassen. Es wird daher für jeden OV in Südwest schwer sein, hinterher zu sagen (und auch zu beweisen!), er hätte von dem Antrag nichts gewusst!

Der WPhV-Antrag kann aus formalen Gründen oder sonstigen Gründen bei einem Beschluss natürlich angefochten werden. Dies wäre aber zum einen nur peinlich für den Kläger (ob er Erfolg hat oder nicht) und zum anderen würde es grundsätzlich nichts ändern, da dann dieser Antrag formal korrekt zum nächsten LV-Tag gestellt werden wird. Man muss kein Prophet sein, um sagen zu können, dass bis dahin bei einem wie bisher beratungsresistenten BDPh der Druck im Kessel eher gestiegen als gefallen sein wird! [..]


Heute schreiben wir den 20.04.2016 und bislang ist kein WPhV-Mitglied gegen diesen Beschluss über Rechtsmittel o.ä. vorgegangen. Natürlich haben wir jedoch auch Mitglieder, die mit der Vorstandsarbeit nicht 100%ig zufrieden sind bzw. die die Strategie des Vorstands, die von der Mehrheit der WPhV-Mitglieder geteilt wird, nicht 100%ig unterstützen.

Viele Grüße
 
Quelle: www.philaseiten.de
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