Thema: Antrag des WPhV zum LV-Tag am 07.04.18: Austritt des LV Südwest aus dem BDPh !
WPhV Stuttgart Am: 24.04.2016 01:21:09 Gelesen: 222654# 210@  
@ Magdeburger [#209]:

Wenn euch euer LV in seinen Entscheidungen nicht involviert, warum tretet ihr da nicht aus. Selbst wenn er überstimmt worden wäre, wäre dies demokratisch!


Zumindest seit 1993 wurde die Frage eines LV-Austritts beim WPhV noch nie diskutiert und wird auch aktuell nicht diskutiert. Der WPhV hatte über all die Jahre keinen wichtigen Grund zur Klage in Sachen LV, sondern viele wichtige Gründe zum Dank. So ist auch die Beschlussfassung der Arge-Direktmitgliedschaften kein wichtiger Grund zur Klage, weil diese auf Betreiben des BDPh zustande kam, der es zudem schaffte, diesen Beschluss seinen LVs als „geheime Kommandosache zum Schutz der Ortsvereine“ zu verkaufen. LVs sitzen zwischen den Stühlen, ihre wenige Manpower wird mit BDPh-Angelegenheiten, die meist für keinen Ortsverein wirklich von Relevanz sind, lahmgelegt. Zu allem Überfluss wird den LVs regelmäßig immer wieder suggeriert, dass sie eigentlich heute überflüssig wären, sich aufzulösen und entsprechend ihr Vermögen abzuliefern hätten. Dieses Dilemma, in dem die LVs stecken, ist dem WPhV bewusst und umso wichtiger ist es, dass die LVs von Ortsvereinen immer wieder geerdet werden.

Der WPhV-Antrag hat das strategische Ziel, entweder einen Kulturwandel beim BDPh einzuleiten mit dem Ziel, dass er Ortsvereinen wieder eine höhere Wertschätzung zugesteht (und diese definiert der WPhV in allererster Linie über ortsvereinsverträgliche BDPh- und Arge Direktmitgliedschaften zu einer Beitragshöhe von mindestens 75 € bzw. 45 € ab 2017 wie im Antrag beschrieben) oder den LV zu einem starken selbständigen unabhängigen Verband zu entwickeln, der sich weniger auf nationaler und internationaler Ebene um Glanz und Gloria von maximal 5% Ortsvereinsmitglieder bemüht, sondern die Ortsvereine in ihren Entwicklungsperspektiven als Kernzelle und Träger der organisierten Philatelie sichert und stärkt (im Antrag steht das Beispiel eines zeitgemäßen (auch mobiler) Internet-Auftritts (mit Social Media, Twitter usw.) eines jeden Ortsvereins).

@ Magdeburger [#209]

Die Frage nach den am Ort wohnhaften Mitglieder war bewußt von mir gestellt worden. Ein Ortsprinzip würde dies nicht zulassen und damit auch keine Einnahmen, welche man bekommt, um fast keine Leistung zu erbringen. D.h., dass diese Mitglieder den Verein subventionieren.

So wie ich die Frage verstehe, muss betont werden, dass es kein Recht auf einen Ortsverein am Wohnort gibt. Doch mit diesem "Recht" wurden beispielsweise die Arge-Direktmitgliedschaften begründet, weil den Arge-Mitgliedern bei sich auflösenden Ortsvereinen nicht zugemutet werden kann, Mitglied beim nächstgelegenen Ortsverein zu werden. So wie beim Pendeln zur Arbeit, ist es auch für einen organisierten Sammler zumutbar, dass er zu (s)einem Ortsverein ein paar Kilometer fährt, wenn dieser attraktive Veranstaltungen anbieten kann. Wenn der Ortsverein keine solchen Veranstaltungen anbieten kann, dann kann das Arge-Mitglied genauso dort so genannte "Karteileiche" spielen wie als "Arge-Direktmitglied" beim BDPh. Wo ist da der Unterschied? Der von Dir angeprangerte Subventionsgedanke tritt in quasi 100%iger Relation beim BDPh bei seinen rund 3.000 Direktmitgliedschaften auf. Eine solche Relation erreicht kein Ortsverein, denn sonst hätte er niemanden, der ihn managt.
 
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