Thema: (?) (348/355) Nachgebühr verschiedener Länder
obelix.fg Am: 14.01.2009 14:59:55 Gelesen: 377545# 83@  
@ Carolina Pegleg [#64]

zu Punkt 5)

Das Zielland ist an die Entscheidung des Ursprungslandes gebunden hinsichtlich der Akzeptanz der Frankatur und der Nachgebühr-Entscheidung.

Dieser Satz müsste noch um folgenden Wortlaut ergänzt werden: Es wäre denn, dass ein offenbarer Irrtum vorausgesetzt werden muß.

@ Carolina Pegleg [#56] und [#60]

Die Internationale Zulassung für das zusätzliche beschreiben auf der Adressseite wurde erst beim Weltpostkongress am 26. Mai 1906 in Rom beschlossen. In Kraft getreten ist der Postvertrag von Rom am 01.10.1907. Die allgemeine Internationale Akzeptanz erfolgte aber schon vor Inkrafttreten des Postvertrags von Rom etwa Ende 1906. In Österreich z.B. mit Erlaß vom 27.10.1906. Ab diesem Zeitpunkt waren diese "geteilte Karten" nicht mehr mit Nachgebühr zu belegen, auch wenn sie mit T-Stempel versehen waren.

Die Nationale Zulassung dieser "geteilten Postkarten" fand in den einzelnen Ländern aber zum Teil schon viel früher statt. In Österreich z.B. mit Erlaß vom 23.11.1904, in Deutschland ab 01.09.1905 und in England (als letztes Europäisches Land) ab 13.12.1905. In Österreich waren die geteilten Postkarten per Verordnung vom 28.02.1905 bei Versand nach dem Ausland nicht mehr mit einem Tax-Stempel zu versehen. Geteilte Karten die aus dem Ausland einlangten, waren dem Empfänger ohne Einheben einer Nachgebühr auszuhändigen. Geteilte Karten die mit T-Stempel aus dem Ausland einlangten wurden aber weiterhin mit Nachgebühr belegt.

Gruß, obelix.fg
 
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