@ Magdeburger
[#5193] Laut meinen Infos, galt hierfür der InlandstarifHallo Magdeburger,
dann schauen wir mal im Michel-Postgebühren-Handbuch nach:
Das Porto für Drucksachen in der PP15 (1.-23.8.1923) wird unter "Postgebühren nach der Freien Stadt Danzig, Memelgebiet, Luxemburg und Österreich" nicht aufgeführt.
Aber unter der Tabelle findet man: "Nach Luxemburg und Österreich: alle in der Tabelle nicht geführten Gebühren wie Ausland".
Also Auslandstarif richtig angewendet.
mit bestem Gruß
stampmix