Thema: Fälschungen auf Auktionen kaufen ?
Reinhard Fischer Am: 17.06.2016 10:52:41 Gelesen: 14692# 25@  
So weit ich das im Kopf habe, ist es eine Ordnungswidrigkeit, Nachdrucke von ungültigen Briefmarken (egal welcher Länder) herzustellen, wenn diese nicht als "Nachdruck", "Fälschung", "Replik" o.ä. gekennzeichnet sind.

Es gibt aber keine Vorschrift, eine ungekennzeichnete Fälschung (Nachdruck) als solche anzubieten, das ist also vollkommen legal.

Natürlich ist es strafbar (Betrug), eine Fälschung als echt anzubieten.

Bei Münzen ist die Rechtslage noch etwas anders:

Es ist eine Ordnungswidrigkeit, Münzen ab Herstellungsjahr 1850 (auch ausländische) nachzumachen oder anzubieten, wenn sie nicht eindeutig als Nachahmungen zu erkennen sind (§ 11 und § 12 Münzgesetz).

Gruß

Reinhard
 
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