BGH entscheidet über 1-Euro-Abbrüche - Ebay-Abbruchjäger: Urteil im August 2016Computerbild (11.06.16) - Verkäufer auf Ebay dürfen Auktionen nicht abbrechen. Abbruchjäger nutzen das aus – und klagen.
Bei dem Internet-Aktionshaus Ebay dürfen Anbieter ihre Auktionen nur im Ausnahmefall abbrechen. Die sogenannten Abbruchjäger nutzen diese Vorschrift ganz bewusst aus. Sie bieten auf Auktionen mit niedrigen Einstiegsgeboten und klagen bei einem Abbruch auf Schadensersatz. Bisher gab es zu solchen Fällen keine offiziellen Urteile, doch das ändert sich möglicherweise im August 2016. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat wohl erstmals ausreichend Indizien zu Hand, um einen Rechtsmissbrauch festzustellen.
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http://www.computerbild.de/artikel/cb-News-Internet-Ebay-Abzocke-BGH-urteilt-zu-Abbruchjaegern-15744005.html )