Thema: Stiftung Philatelie: BDPh benennt vier neue Kuratoren
Richard Am: 23.07.2016 14:59:33 Gelesen: 53451# 2@  
Stellungnahme des Bundes Deutscher Philatelisten zur Kuratoriumssitzung der Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte vom 7. Juli 2016

(BDPh) In der letzten Kuratoriumssitzung wurde beschlossen, den BDPh-Präsident Uwe Decker aus dem Kuratorium und dem Amt als Vorstand abzuberufen.

Nach seinem Amtsantritt als Vorstand und Kurator der Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte stellte er sich nach einer gewissen Einarbeitungszeit als unbequemer Stiftungsvorstand für die übrigen Organverwalter dar, weil er Missstände innerhalb der Stiftung aktiv ansprach und diese nicht verschwieg. Die Aufbereitung dieser Vergangenheit birgt die Gefahr, dass unangenehme Fragen zu beantworten sind. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund wurde versucht, das aktive Vorgehen von ihm auf unterschiedliche Weise zu blockieren und zu hemmen.

Bereits in der Kuratoriumssitzung vom 9. Dezember 2015 wurde beschlossen, seine Abberufung bei der Stiftungsaufsicht zu veranlassen. Eine Abberufung ist allerdings nur aus wichtigem Grund möglich. Die Stiftungsaufsicht hat nach der Eingabe am 28. Juni 2016 schriftlich mitgeteilt, dass keine Anhaltpunkte für ein stiftungsrechtliches Einschreiten vorliegen.

Spannungen zwischen den übrigen Kuratoren oder das bloße Empfinden eines stiftungsschädigen Verhaltens sind keine wichtigen Gründe im Sinne des Stiftungsrechts. Wichtige Gründe wären strafbare Handlungen, Bilanzfälschung oder ähnliche Tatbestände, die nicht einmal im Ansatz behauptet werden.

Nach dem Scheitern bei der Stiftungsaufsicht stand die Abberufung in der Sitzung vom 7. Juli 2016 erneut, mit den bereits von der Stiftungsaufsicht zurückgewiesenen Behauptungen, auf der Tagesordnung. Sämtliche Kuratoren, auch die BDPh-Vertreter Dr. Eckhard Bergmann, Franz Fischer, Dr. Heinz Jaeger und Franz-Karl Lindner waren im Vorfeld informiert, dass dieser Beschluss unwirksam sein wird. Ungeachtet der Tatsache, dass kein wichtiger Grund für eine Abberufung vorliegt liegt, hat das Kuratorium gemäß Satzung keine Kompetenz für die Abberufung eines sogenannten „geborenen“ Mitglieds. Der BDPh-Präsident ist nach der Stiftungsverfassung das einzige „geborene Mitglied“, da er kraft Amtes sowohl dem Kuratorium als auch dem Stiftungsvorstand angehört, während alle anderen Mitglieder von Verbänden oder Institutionen benannt werden. Dadurch wurde dem BDPh als Vertreter der Sammler, die die Stiftung finanzieren, durch die Verfassung eine besondere Stellung eingeräumt. Ein Beschluss eines Stiftungsorgans über einen Gegenstand, der nicht der Kompetenz des beschließenden Organs unterfällt, ist nichtig.

Die Kuratoriumssitzung vom 7. Juli 2016 ist im Ergebnis ein Versuch, gegen den BDPh-Präsidenten, der als konsequenter Interessenvertreter der Sammlerschaft unbequem wurde, Stimmung zu machen. Die anschließenden Veröffentlichungen unzutreffender Tatsachendarstellungen wurden in unzulässiger Weise für eine persönliche Fehde einzelner Personen missbraucht.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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