Thema: Stiftung Philatelie: BDPh benennt vier neue Kuratoren
Hobbyphilatelist Am: 23.07.2016 22:21:18 Gelesen: 53183# 4@  
Dilettanten am Werk

Auch wenn man Uwe Decker nicht mag, so kann er nicht abberufen werden.

Laut § 5 Abs. 2 der Stiftungsverfassung ist er Mitglied des Kuratoriums kraft seines Amtes als Präsident des BDPh. Er muß nicht gewählt werden und kann somit nicht abberufen werden.

Hier der § 5 Abs. 2
Mitglieder des Kuratoriums sind:
a) drei vom Vorstand der Deutschen Post AG benannte Personen,
b) eine vom Bundesministerium der Finanzen benannte Person,
c) eine von der Museumsstiftung Post und Telekommunikation benannte Person,
d) der Präsident des Bundes Deutscher Philatelisten e. V.,
e) vier vom Bund Deutscher Philatelisten e.V. benannte Personen.

Laut § 10 Abs 1. besteht der Vorstand der Stiftung mindestens aus
a) einer vom Vorstand der Deutschen Post AG benannten Person,
b) dem Präsidenten des Bundes Deutscher Philatelisten e.V.

Auch hier ist Uwe Decker Vorstandsmitglied kraft seines Amtes als Präsident des BDPh. Er muß nicht gewählt werden und kann somit auch nicht abberufen werden.

Die Abwahl aus beiden Ämtern ist nicht möglich. Es zeigt sich, daß hier Dilettanten am Werk waren. Da muß man sich wundern, wie langjährige Kuratoriumsmitglieder derart dilettantisch vorgehen und anscheinend die Vorschriften der Stiftungsverfassung nicht kennen.
 
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