Thema: Generalgouvernement: Bedarfsbelege
Jürgen Zalaszewski Am: 24.07.2016 21:14:39 Gelesen: 132293# 120@  
@ Pete [#119]

Hallo Pete,

meines Wissens gab es keine Ausnahmeregelungen für wen auch immer. Aber offensichtlich wurde alles nicht so genau genommen, vor allem wenn Deutsche im Spiel waren. Es gibt aber auch genügend Beispiele, wo jeder fehlende Groschen oder jedes nicht zulässige Postwertzeichen mit Nachgebühr belegt wurde. Eisenbahner hatten ja den Vorteil, dass Sie auch öfters nach dem Reich fuhren bzw. ihre Post einem Kollegen mitgeben konnten.

Übrigens: Eisenbahner ist nur meine Vermutung, vielleicht kann aber jemand den Text der Karte aus Beitrag [#117] genauer entziffern und diese bestätigen oder berichtigen.

Beste Grüße
Jürgen
 
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