Thema: (?) (348/355) Nachgebühr verschiedener Länder
Basalt44 Am: 11.08.2016 17:11:32 Gelesen: 252793# 220@  
Hallo Max,

zu Deinem Beleg bzw. zur Berechnung der Nachgebühr möchte ich Dir einige Informationen geben.

Bei der Berechnung der Nachgebühr kam der von Dir vermutete Wechselkurs zwischen schwedischen Kronen und deutscher Reichsmark nicht zur Anwendung, vielmehr wurde zur damaligen Zeit nach der UPU-Nachgebührenregelung verfahren.

Um die Berechnung der Nachgebühren vornehmen zu können, benötigst Du: Die zu der damaligen Zeit gültigen UPU-Nachgebühren in centimes (internationale Verrechnungseinheit), das Porto für eine Auslandssendung der 1. Gewichtsklasse des Versenderlandes und die Portoangaben des Empfängerlandes.

Bei der UPU-Konferenz 1924 in Stockholm wurde festgelegt, dass der Nachgebührenbetrag 10 cts beträgt.

Nun zur Nachgebührenberechnung:

Auslandssendung der 1. Gewichtsklasse = 25 Pfennige
Fehlbetrag = 15 Pfennige, verdoppelt (Strafgebühr) = 30 Pfennige
UPU-Verrechnungssatz = 10 cts
Damit galt: 25 Pfennige = 10 cts, 1 Pfennig = 0,4 cts und 30 Pfennige = 12 cts.
Damit wurde dann der Gegenwert in schwedischer Währung ermittelt.
Auslandssendung der 1. Gewichtsklasse = 25 Öre
UPU-Verrechnungssatz = 10 cts.

Damit gilt nach dem bewährten Dreisatz:

25 Öre (schwed. Porto) x 12 cts.(Strafgebühr) = 30 Öre
10 cts. (UPU-Verrechnungssatz)

Es mußte also eine Nachgebühr von 30 Öre in Schweden beglichen werden.

Viele Grüße aus Berlin
Werner
 
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