@ Meinhard
[#4]In der Prüfordnung steht, dass wertmindernde Mängel angegeben werden müssen.
Speziell zu deiner 13a:
- die Marke wurde vermutlich wegen einem Schaden gewaschen und mit neuer Gummierung "veredelt" (die Marke zur Prüfung zu schicken war richtig.)
- nicht jede behandelte Marke lässt sich eindeutig als solche erkennen. Es gibt verschiedene Methoden den Schaden zu beheben - und entsprechend dieser verschiedenen Methoden ist es auch teils sehr schwierig, bestimmte Arten nachzuweisen.
Nur zur Unterscheidung:
- Nicht jede gewaschene Marke muss Mängel aufweisen.
- gewaschene Marken erkennt jeder Prüfer - (unterschiedliche UV-Reaktionen, Vergleich mit Vergleichsmaterial etc. ...)
- der Mangel (Neugummi) wurde angegeben, die meisten Prüfer schreiben dann "Eine abschließende Qualitätsprüfung ist erst nach Waschen (Entfernung des Neugummis) möglich - das handhabt aber jeder Prüfer selbst.
- der behandelte Bleisulfidschaden wurde nicht erkannt oder konnte nicht erkannt werden - darüber mag ich mich nicht auslassen, ich kenne die Marke nicht im Original.
Ich hoffe deine Fragen sind damit allumfassend geklärt.
Gruß
Benjamin